AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der datensysteme-lenk und des Kunden:
§ 1 Geltungsbereich
1. datensysteme-lenk erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt werden.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn datensysteme-lenk sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.
3. Von Mitarbeitern der datensysteme-lenk abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn datensysteme-lenk sie schriftlich bestätigt.
4. datensysteme-lenk ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. datensysteme-lenk wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist datensysteme-lenk berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Vertrag / Vertragsleistung
1. Der Vertrag zwischen datensysteme-lenk und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden und der anschließenden Bestätigung durch datensysteme-lenk zustande, wobei datensysteme-lenk die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.
2. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
3. datensysteme-lenk ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
4. datensysteme-lenk berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu den Leistungen hinzu
5. Gegenstand und Umfang der Leistung von datensysteme-lenk ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden oder Subhändler der Kunden zu leisten.
§ 3 Allgemeine Leistungsinhalte Soweit vertraglich keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist gilt die allgemeine Leistungsbeschreibung der nachstehenden Klauseln als Vertragsinhalt:
1. Dezidierte Server:
Es erfolgt die Bereitstellung eines physikalischen Servers oder Festplattenplatzes auf dem Server, der mit den technischen Standards komplett von datensysteme-lenk vorinstalliert ist und im datensysteme-lenk-Rechenzentrum an das Internet angeschlossen wird. Es wird eine Verfügbarkeit von 99 % Zeitanteilen pro Kalenderjahr im Jahresmittel garantiert. datensysteme-lenk verschafft dem Kunden die Möglichkeit, den von seinem Server verursachten Traffic (Transfervolumen) zu kontrollieren. Der Kunde bekommt Zugriff auf die für ihn relevante Software des Servers und ist allein für Funktion, Funktionsfähigkeit und Konfiguration verantwortlich.
2. Server Housing: Es werden Höheneinheiten in einem 19" Server-Cabinet bereitgestellt. Der Server wird insgesamt vom Kunden konfiguriert und bereitgestellt. Das betrifft Hardware und Software. Der Anschluß des Servers an das Internet erfolgt über einen gemanagten Switch.
3. Webhosting: Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf von datensysteme-lenk im Internet betriebenen Servern bereitgestellt.
4. Internetzugang: Es wird ein Internetzugang über eine beim Kunden vorhandene analoge oder digitale Einwahlverbindung (Dial-Up) bereitgestellt, und zwar als Einzelplatzzugang Bei einer Internet-Festverbindung wird der Kunde permanent dem Internet mittels DSL- oder Glasfaser-Technologie angeschlossen, und zwar über einen redundant ausgelegten Glasfaserbackbone oder eine gleichwertige technische Einrichtung; hier garantiert datensysteme-lenk kalenderjährlich eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel.
5. Internet-Domains: Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen durchgeführt und es werden die Domainnamen gepflegt. datensysteme-lenk übernimmt keine Haftung dafür, dass er Vertragsgegenstand den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine Domain, die zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich frei und frei von Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist werden Domains als "de"-Domains angemeldet.
6. Online-Producing: Es werden Internetpräsenzen oder Teile davon konzeptioniert und / oder erstellt. Für den textlichen Inhalt seiner Internetpräsenz ist der Kunde verantwortlich. datensysteme-lenk prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit und nicht die Freiheit von Rechten Dritter. Nach der Unterzeichnung des Projektplans auftretende Änderungswünsche des Kunden sind entgeltpflichtig, und zwar nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von datensysteme-lenk.
7. Online-Marketing: Es erfolgt die Vermarktung oder die Hilfestellung zur Vermarktung von Internetpräsenzen vorrangig durch Werbung im Internet.
8. Content-Providing: Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte, HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der Internetpräsenzen bereitgestellt. datensysteme-lenk garantiert dem Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter nicht beeinträchtigt werden können, aber nicht die Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die Inhalte verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz der Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die Inhalte stellt datensysteme-lenk dem Kunden ausschließlich zur Einbindung in eine vertraglich zu benennende Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Nutzung für andere Internetpräsenzen oder außerhalb der
Webpräsenz ist nicht gestattet. Kündigt der Kunde den Vertrag mit datensysteme-lenk, erlischt auch die Berechtigung zur Nutzung der verfügbar gemachten Inhalte.
9. Service-Management: Es werden internetbasierte Dienstleistungen bereitgestellt oder vermittelt.
§ 4 Pflichten des Kunden datensysteme-lenk behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen der folgenden Vereinbarungen den Zugang des Kunden ohne vorherige Abmahnung zu schliessen.
1. Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind datensysteme-lenk sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann - zu Lasten des Kunden vereinbart.
2. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Mißbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er datensysteme-lenk schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.
3. Die Belästigung anderer Internetnutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größt möglichen Sorgfalt durchzuführen.
4. Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über datensysteme-lenk veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet datensysteme-lenk nicht. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für datensysteme-lenk fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.
5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
6. Der Kunde verpflichtet sich datensysteme-lenk Störungen, Mängel und Schäden am System sofort zu melden. Der Kunde hat datensysteme-lenk jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
7. Die Sperre eines Anschlusses ohne vorherige Abmahnung oder nach voraufgegangener Abmahnung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch datensysteme-lenk.
8. Monatliche Entgelte werden im Lastschriftverfahren zum Beginn der Abrechnungsperiode belastet, der Kunde gewährleistet die Deckung des Kontos.
§ 5 Drittnutzung
1. Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von datensysteme-lenk anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.
2. Bei mißbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist datensysteme-lenk berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen.
§ 6 Ausfall
1. datensysteme-lenk unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.
2. Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von datensysteme-lenk und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.
3. Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden in angemessener Frist im voraus per E-Mail mitgeteilt. Der Ausfall von 18 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert. Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet werden.
§ 7 Haftungsausschluß
1. Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von datensysteme-lenk zur Verfügung gestellten Internetdienste haftet datensysteme-lenk nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz von datensysteme-lenk beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten, die über datensysteme-lenk getätigt werden, liegen außerhalb der Verantwortung von datensysteme-lenk.
2. datensysteme-lenk haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von datensysteme-lenk zurückzuführen.
3. Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internetpräsenzen oder Internetzugängen ergeben, besteht eine Haftung von datensysteme-lenk nur für den Fall von Vorsatz.
4. Alle vom Kunden über den Zugang der datensysteme-lenk abgerufenen Inhalte sind fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.
§ 8 Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, datensysteme-lenk zur Einziehung mittels Lastschriftermächtigung zu legitimieren. datensysteme-lenk kann im Falle des Widerrufs der Lastschriftermächtigung einen Sicherungsbetrag von 12 durchschnittlichen kalkulierten Monatsbeträgen verlangen.
2. Bei Verzug mit Zahlung ist datensysteme-lenk bei Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen oder einem Rückstand von mehr als 250,00 € zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs berechtigt. datensysteme-lenk ist berechtigt, die Regelungen des § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden.
3. Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei datensysteme-lenk zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und datensysteme-lenk ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.
4. Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen von datensysteme-lenk nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von datensysteme-lenk nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. datensysteme-lenk kann die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ändern, insbesondere erhöhen. Die Änderung teilt datensysteme-lenk dem Kunden mindestens vier Wochen vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen vor Eintritt der Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
6. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.
7. Bei einem Internet-Zugang wird der Kostenbetrag, der für die Nutzungszeiten anfällt, mit der Telefonrechnung des Telefonanbieters erhoben.
§ 9 Datenschutzklausel Sämtlicher der datensysteme-lenk übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
§ 10 Hohes Datenaufkommen Für Websites oder FTP-Sites, über die der Kunden erotisches oder anderes Material mit einem hohen Übertragungsverkehr über datensysteme-lenk im Internet zur Verfügung stellt, gelten spezielle Tarife. Das Datentransferaufkommen solcher Sites wird gesondert abgerechnet.
§ 11 Verbotenes Material
1. Ein illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches oder rassistisches Material oder Anleitung zu Straftaten darf über datensysteme-lenk nicht angeboten oder mitgeteilt werden. datensysteme-lenk ist berechtigt, den Zugang des Kunden sofort zu sperren.
2. datensysteme-lenk ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren oder fristlos zu kündigen, wenn der Kunde über datensysteme-lenk sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt mißachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des datensysteme-lenk-Netzes oder des Internets zu verschaffen.
§ 12 Ausschluß von Ansprüchen
1. Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.
2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.
§ 13 Domains
1. datensysteme-lenk haftet nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.
2. Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer (Sub-) Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist datensysteme-lenk von dem Kunden sofort zu benachrichtigen. datensysteme-lenk ist zur Aufgabe der (Sub-) Domains berechtigt, wenn der Dritte dies von datensysteme-lenk verlangt und der Kunde keine
Prozesskostensicherheit für zwei gerichtliche Instanzen stellt.
3. Der Kunde stellt datensysteme-lenk von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer (Sub-) Domain frei.
4. Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist datensysteme-lenk zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt.
5. Während der Laufzeit des Vertrages betreut datensysteme-lenk die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben wer- den automatisch Gegenstand der Leistung von datensysteme-lenk und gelten als mit dem Kunden vereinbart.
6. Der Kunde wird bei der Vergabestelle als Nutzungsberechtigter ("admin-c") der Domain eingetragen. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name, Anschrift und Telefonnummer bei der Vergabestelle gespeichert werden und bei Anfrage öffentlich einsehbar sind (Vorgabe der Denic eG und anderer Vergabestellen).
7. Bei Vertragsbeendigung kann datensysteme-lenk die dem Kunden zugeordneten Domainnamen löschen, auch wenn der Kunde einen abweichenden Nutzungsberechtigten benennt. Bei Weiternutzung der Domain durch den Kunden wird datensysteme-lenk zum Vertragsende die Feigabeerklärung erteilen, sofern der Kunden die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt hat.
8. Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain mit, soweit erforderlich.
9. Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages, der eine oder mehrere Domains beinhaltet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.
§ 14 Gerichtsstand Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts wird Passau als Gerichtsstand vereinbart.
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